Preisgestaltung

Jedes Projekt ist für sich gesehen einzigartig, darum sind pauschale Preisangaben leider nicht möglich.

Bitte fragen Sie darum Ihr konkretes Projekt am besten bei mir an und ich werde Ihnen nach Absprache ein Angebot für Ihr persönliches Projekt erstellen.

Die Berechnung der Vergütungen meiner Leistungen sind klar und transparent auf Basis des Vergütungstarifvertrag für Designleistungen (VTV Design).

Beispielrechnung für eine Logo-Gestaltung

Nehmen wir an, Sie möchten das ich Ihnen eine neue Bildmarke bzw. Wort-Bildmarke (siehe auch Logo) für ihr Unternehmen gestalte. Dies wird nach Aufwand abgegolten und unterschieden nach Neugestaltung oder Umgestaltung, sowie danach welche Aufgaben das Logo erfüllen soll (Researchaufwand).

Die Kosten liegen bei 6 Stunden Aufwand für ein einfaches Logo und einfacher Nutzung ab 540€.

Vergütung von Designleistungen

Kern jeder Designleistung ist die Entwurfsarbeit oder der Prototyp. Dabei handelt es sich um geistige Schöpfungen, die nach ihrer Fertigstellung dem Kunden zur vorher definierten Nutzung überlassen werden, und sind insofern musikalischen oder schriftstellerischen Werken vergleichbar.

Vergütet wird also die Herstellung eines Werkes (Werkvertrag nach § 631 BGB) sowie die Überlassung des Werkes zur Nutzung durch die Übertragung der benötigten Nutzungsrechte (Lizenzvertrag nach § 31 UrhG). Die Orientierung an der Systematik des Urheberrechts ist dabei das Mittel der Wahl. Darüber hinaus sind zur Erfüllung von Designaufträgen regelmäßig weitere Dienstleistungen wie Recherche, Analyse, Evaluation, Projekt- und Designmanagement erforderlich. Sie variieren von Disziplin zu Disziplin und werden nach Zeitaufwand berechnet. Die Einräumung von Nutzungsrechten ist hierbei nicht relevant.

Die Vergütung von Designleistungen setzt sich demnach wie folgt zusammen:

  • Vergütung für Entwurfsarbeiten oder Prototypen
  • Vergütung für die Überlassung des Werkes zur Nutzung
  • Vergütung für Dienstleistungen aus den weiteren Phasen des Designprozesses